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Ermittler hatten offenbar Hinweise auf eine weitere Short-Attacke gegen den Dax-Konzern.
Die extremen Kursschwankungen aufgrund negativer Berichterstattung gegen die Aschheimer Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) haben neben der Staatsanwaltschaft auch die Finananzaufsichtsbehörde BaFin auf den Plan gerufen, die in der vergangenen Woche sogar ein Leerverkaufsverbot für die Aktien des globalen Innovationsführers für digitale Finanztechnologie erlassen hat.
Wie das Handelsblatt berichtete, reagierte die Bonner Finananzaufsichtsbehörde auf Informationen der Ermittlungsbehörden, wonach eine weitere Short-Attacke geplant war. Dazu sollte noch eine negative Berichterstattung mit einem Millionenbetrag gekauft werden, die aber auf der anderen Seite scheinbar dem Unternehmen gegen die Zahlung eines ähnlich hohen Geldbetrags angeboten wurde, um diese negative Presse zu verhindern.
Diese „glaubhaften“ Informationen der Staatsanwaltschaft über eine erneute Attacke sowie die hohen Leerverkaufspositionen auf Wirecard sollen neben anderen Indizien dann schlussendlich die Finanzaufsicht für das Verhängen des Leerverkaufsverbots bewegt haben.
Das sich der Aktienkurs sich in der jüngsten Vergangenheit schon wieder deutlich erholt hat und wieder im Bereich von 115,- EUR notiert, wird nicht nur an Wirecards glaubhaften Dementis zu den Vorwürfen liegen, sondern auch an den hervorragenden Zukunftsaussichten des Paymentmarktes sowie den sehr guten wirtschaftlichen Aussichten des Konzerns für das laufende Quartal sowie für das Gesamtjahr.
Denn Analysten trauen dem Zahlungsabwickler für 2019 Gewinnzuwächse von bis zu 40 % zu, die durch bestehende, aber auch neue Kooperationen generiert werden sollen. Und davon hat Wirecard bestimmt noch einige zu bieten. So gaben die Aschheimer erst jüngst wieder bekannt, den Kunden des tschechischen Mobile-Payment-Anbieters Twisto das Zahlungsmittel ,Apple Pay‘ anzubieten. Damit ermöglicht Wirecard einem weiteren Land eine Integration des Payment-Service von Apple.
Viele Grüße
Ihr
Jörg SchulteGemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.
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Wirecard – deshalb schritt die BaFin ein
auf News veröffentlichen publiziert am 26. Februar 2019 in der Rubrik Presse - News
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