-
Das Bundesverfassungsgericht erhält die Möglichkeit, zu prüfen, ob und inwieweit das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung mit dem Grundgesetz vereinbar ist
Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) unterstützten und von DGHS-Vizepräsident RA Prof. Robert Roßbruch vertretenen Kläger leiden an gravierenden Erkrankungen und deren Folgen. Sie begehren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung. Das BfArM hatte die Anträge der Kläger auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis abgelehnt. Dagegen richten sich die Klagen. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat nun zur Überraschung aller Beteiligten am 19.11.2019 im Anschluss an die mündliche Verhandlung einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht getroffen. Danach ruhen die Klageverfahren, und das Bundesverfassungsgericht erhält die Möglichkeit, zu prüfen, ob und inwieweit das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht Köln ist mit den Klägern der Auffassung, dass ein generelles Verbot des Erwerbs auch für schwerkranke Menschen in einer existenziellen Notlage nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die staatliche Schutzpflicht für das Leben könne, so das Verwaltungsgericht, in begründeten Einzelfällen hinter das Recht des Einzelnen auf einen frei verantworteten Suizid zurücktreten. Damit schließt sich das Verwaltungsgericht Köln im Wesentlichen der Argumentation der von der DGHS unterstützten Kläger an.
Die DGHS begrüßt die Entscheidung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln. Sie übertrifft in ihren möglichen verfassungsrechtlichen, betäubungsmittelrechtlichen und rechtspolitischen Konsequenzen sogar ein obsiegendes erstinstanzliches Urteil. Denn „es besteht nun erstmalig in diesem Land die Chance – und daher kann der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln nicht hoch genug bewertet werden – auch die als unüberwindlich angesehene Festungsmauer des Betäubungsmittelgesetzes durch eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Fall zu bringen und auch hier eine Liberalisierung im Sinne der schwer und unheilbar erkrankten Suizidwilligen herbeizuführen“, so der Verfahrensbevollmächtigte Prof. Robert Roßbruch.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Frau Claudia Wiedenmann M. A.
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
Verwaltungsgericht Köln ruft BVerfG an: DGHS hofft auf Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes
auf News veröffentlichen publiziert am 20. November 2019 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 115 x angesehen
Verwaltungsgericht Köln ruft BVerfG an: DGHS hofft auf Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 35 Sekunden
News-ID 103820
auf News veröffentlichen suchen
News die neu veröffentlicht wurden
- „Fondita Global Megatrends“ – Investieren in die großen Trends der Zukunft
- Bei der Arbeit auftanken? Wie Therapeuten durch Subtle Body Balance nach der Göthert-Methode zu Kräften kommen
- Cyber Security: Tipps vom Erfinder des QR Codes: So gelingt der Schutz vor Quishing
- Kupfer und Zink zusammen ergeben Messing
- Toplage München Maxvorstadt – Immobilienreport 2024
- Spaß, Spannung und jede Menge Abwechslung – ZFA bei Prof. Dr. Dhom und Kollegen ist nahe am Traumjob
- Gold gegen Risiken für die Finanzstabilität im Euroraum
- Vernissage und Sommerparty: Kunst und Afro-Vibes bei der Galerie SOUL OF AFRIKA
- Mind. -25%* zur Black Week bei Little John Bikes auf E-Bikes, Fahrräder, Zubehör sowie JobRad & Bikeleasing.
- Wechselndes Kunsthandwerksangebot auf dem Wolfsburger Weihnachtsmarkt
News veröffentlichen – Archiv
News veröffentlichen online
News veröffentlichen – Kategorien
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldpreis
günstig
Immobilien
Innovation At Every Level
Kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone
News veröffentlichen und informieren