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Eine Unternehmensbewertung sollte nicht allein über ein Online-Tool stattfinden. Knut Ropte, Certified Valuation Analyst (CVA), sieht in derlei Tools allenfalls eine sehr grobe Richtwert-Bestimmung.
Insbesondere beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens kommt man kaum um sie herum: eine fundierte Unternehmensbewertung. Schließlich möchte niemand sein Unternehmen unter Wert verkaufen oder für ein zum Verkauf stehendes Unternehmen zu viel auf den Tisch legen. Auch bei vielen weiteren Anlässen ist die richtige Unternehmensbewertung von großer Bedeutung, z.B. bei der Frage der Erbschaftssteuer. Hier führt eine allzu pauschale Unternehmensbewertung in der Praxis häufig zu unrealistischen Unternehmenswerten, die in einer unverhältnismäßig hohen Steuerbelastung münden können. Doch wie geht man bei einer Unternehmensbewertung vor? Und was ist von schnellen Online-Bewertungen zu halten?
Auf die „grobe Tour“: Online-Bewertungen und Multiplikator-Methode
Wer den Begriff „Unternehmensbewertung“ in die Suchmaschine eingibt, stößt mit hoher Wahrscheinlichkeit auf sogenannte automatisierte Bewertungen, die sich auf den oberen Plätzen tummeln. Deren Vorteil: Sie funktionieren recht zügig und sind günstiger als eine fundierte und individuelle Unternehmensbewertung. Ihr Nachteil: Solche Bewertungen im Schnellverfahren geben allzu häufig nicht den realen Wert des Unternehmens wieder. Derlei Unternehmensbewertungen arbeiten mit der sogenannten Multiplikator-Methode, einem rein marktorientierten, einfachen Verfahren zur Unternehmensbewertung. Hierbei wird das in Transaktionspreisen verdichtete „Preisfindungswissen“ des Marktes bezüglich vergleichbarer Unternehmen auf das zu bewertende Unternehmen übertragen. Knut Ropte, Geschäftsführer der egev, einer norddeutschen, auf Unternehmensbewertung spezialisierten Beratungsgesellschaft: „Genau hier liegt die Problematik. Spezifische Merkmale eines Unternehmens können bei der sogenannten Multiplikator-Methode nicht hinreichend berücksichtigt werden – auch nicht unter dem Einbeziehen branchenspezifischer Multiplikatoren. Eine 100%ige Vergleichbarkeit der Referenzunternehmen ist niemals gegeben. Beispielsweise sind Kostenstrukturen und Umsatzmöglichkeiten regional betrachtet in den meisten Fällen auf unterschiedlichem Niveau, also nicht zu vergleichen. Hinzu kommt: Die Multiplikator-Methode ist vergangenheitsorientiert, sie berücksichtigt keine zukünftigen Entwicklungen. Multiplikatoren eignen sich daher allenfalls als Kontrollmöglichkeit bzw. als sehr grobe Orientierung.“.
Kurzum: Valide Bewertungen sollten nicht auf den Antworten aus einen fünfminütigen Online-Fragebogen basieren, dafür sind diese zu komplex. Nicht umsonst gilt die Unternehmensbewertung als Königsdisziplin der Betriebswirtschaftslehre. Fachleute mit der entsprechenden Expertise sind gefragt. So auch Knut Ropte als Certified Valuation Analyst (CVA). Die global anerkannte CVA-Qualifizierung der National Association of Certified Valuators and Analyst (NACVA) ist die international am weitesten anerkannte Zertifizierung im Bereich Unternehmensbewertung und wurde als einzige Zertifizierung für Bewertungsprofessionals von der National Commission for Certifying Agencies® (NCCA®) und dem American National Standards Institute (ANSI) akkreditiert.
Große Vielfalt: Bewertungsanlässe und Bewertungsverfahren
Anlässe für Unternehmensbewertungen sind durchaus vielfältig, d.h. Bewertungen können aufgrund rechtlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarungen oder aus sonstigen Gründen erfolgen. Beispiele wären z.B. der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, der Ein- und Austritt von Gesellschaftern in ein bzw. aus einem Unternehmen oder eine Umgründung (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung und Spaltung). Weitere Bewertungsanlässe wären die Feststellung einer Abfindung, eine Börseneinführung, Privatisierung, Erbteilung, Feststellung von Pflichtteilsansprüchen oder Kreditwürdigkeitsprüfung.
Ähnlich vielschichtig wie die möglichen Bewertungsanlässe sind auch die genutzten Verfahren, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Knut Ropte: „Eine einzige, allgemeingültige Formel zur Berechnung des Firmenwerts gibt es definitiv nicht. Vielmehr existieren eine Reihe Bewertungsverfahren, von denen jedes zunächst einmal einen unterschiedlichen Firmenwert ermittelt. Das liegt schlichtweg daran, dass jedes dieser Verfahren differente Faktoren in die Unternehmensbewertung einfließen lässt bzw. anders gewichtet. Das Geheimnis einer fundierten Unternehmensbewertung liegt darin, das geeignete Bewertungsverfahren auszuwählen, das am besten zur Art des Unternehmens und zum Anlass der Bewertung passt. Nicht selten gilt es, verschiedene Bewertungsmethoden anzuwenden, um sich so einem fairen Unternehmenswert anzunähern.“.
Neben der bereits erwähnten Multiplikator-Methode gibt es zum Beispiel das auch von der Finanzverwaltung bevorzugte Vereinfachte Ertragswertverfahren. Dieses beruht auf dem Durchschnittsertrag vergangener Jahre (nach § 202 des Bewertungsgesetzes (BewG)) und einem vom Basiszinssatz abhängigen Kapitalisierungsfaktor (seit 2016: 13,75). Dieses Verfahren betrachtet jedoch – genau wie beim Multiplikator-Verfahren – ebenfalls nur die Vergangenheit, auf die der Kaufmann im Normallfall „nichts geben“ sollte.
Potenziale berücksichtigen: Discounted-Cashflow-Verfahren
Wer zukunftsorientiert vorgehen möchte, kommt an sogenannten DCF-Verfahren (Dicounted-Cashflow-Verfahren) nicht vorbei. Anders als beispielsweise beim vereinfachten Ertragswertverfahren oder dem Multiplikator-Verfahren, fließt hier auch eine Prognose der kommenden Geschäftsjahre in die Berechnung mit ein. Knut Ropte: „Bei diesen Verfahren geht man davon aus, dass der Unternehmenswert sich hauptsächlich aus dem Potenzial zukünftiger Erwirtschaftung von Gewinnen ergibt. Aus Käuferperspektive soll der Kaufpreis nicht höher sein als prognostizierte Gewinne. Die entsprechenden Prognosen werden erstellt auf Basis des bereinigten Ergebnisses der vergangenen Geschäftsjahre, abgezinst um einen zuvor berechneten Mindestzinssatz für eine angemessene Rendite. Knut Ropte: „Aus diesem diskontierten Zahlungsstrom errechnet sich dann die Unternehmensbewertung. Das ist ein besseres Verfahren, weil ich die Zukunft mit abbilden kann. Allerdings ist dieses Vorgehen auch sehr anspruchsvoll – schon aufgrund zahlreicher Annahmen wie z.B. zur Marktentwicklung.“.
Certified Valuation Analyst: Expertise zahlt sich aus
Angesichts der Komplexität mancher Bewertungsverfahren ist es für viele Unternehmensverkäufer und -käufer ratsam, sich an einen fachlich qualifizierten Berater zu wenden, der alle Bewertungsverfahren anwenden kann. Hier gilt der Certified Valuation Analyst (CVA) als eigenständiger Qualifikationsnachweis für Fachleute in punkto Unternehmensbewertung. Aktuell haben weltweit nur rund 7000 Bewertungsspezialisten diese Zusatz-Qualifikation erfolgreich erworben. Einer von ihnen ist Knut Ropte: „Es ist elementar, nicht nur die harten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen in eine Bewertung einfließen zu lassen. In Abhängigkeit von Branche und Marktumfeld ist auch ein realistischer Blick in die Zukunft des Unternehmens zu berücksichtigen.“.
Die egev verfügt über Bewertungsprofis, die Käufe, Verkäufe sowie Schenkungen und Erbschaftsfälle umfangreich betreuen können. Dabei müssen Bewertungen keinesfalls teuer sein. So bietet die egev auch Paketleistungen an und ermöglicht einfache Bewertungen schon ab EUR 2.900,-. Knut Ropte: „Hier zu sparen wäre ohnehin der falsche Ansatz, denn eine unsachliche Unternehmensbewertung kann einem wirklich teuer zu stehen kommen.“. Über die Unternehmensbewertung hinaus bietet die egev mit ihrem Beraternetzwerk auch Komplettpakete mit steuerlicher und juristischer Begleitung an – auch inklusive einer vollständigen Due Diligence.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
egev.hamburg
Herr Knut Ropte
Herrengraben 31
20459 Hamburg
Deutschlandfon ..: 040 22 61 49 02 – 0
fax ..: 040 22 61 49 02 – 9
web ..: http://egev.hamburg
email : mail@egev.hamburgÜber die egev:
Bereits seit 2010 bietet die egev als unabhängige Unternehmensberatung exklusive MehrwertLeistungen für beratende Berufe – Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte -, aber auch für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen an. Die egev verfügt über akkreditierte BAFA-Berater und ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU e.V.). Sie offeriert ihren Kunden neben Interimsmanagement, Unternehmensbewertungen, -käufen, -verkäufen sowie -liquidationen auch ihr Know-how rund um die erfolgreiche Unternehmensführung – operativ wie strategisch.Pressekontakt:
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Unternehmensbewertungen: Warum ein erfahrener Berater dem Online-Tool überlegen ist.
auf News veröffentlichen publiziert am 14. Oktober 2021 in der Rubrik Presse - News
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Unternehmensbewertungen: Warum ein erfahrener Berater dem Online-Tool überlegen ist.
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