• Ende 2016 hat das deutsche Bundessozialgericht entschieden, dass Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind.

    BildDie deutschen Krankenkassen betrachteten jedoch Renten aus der Pensionskasse lange Zeit wie eine Zusatzversorgung und verlangten deshalb den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent. Kaum eine Kasse habe jedoch von sich aus die bis 2016 zu viel bezahlten Beiträge zurückerstattet, so Rainer Zeller, Experte für Grenzgängerberatung und Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH aus Buggingen.

    Dass auf Renteneinkünfte auch Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind ist bekannt. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, zahlt seit 2009 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, also 7,3 Prozent. Die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Bei Zusatzversorgungen wie zum Beispiel einer Betriebsrente muss der Rentner den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent entrichten.

    Bei Schweizer Renten, die man als ehemaliger Grenzgänger bezieht, war die Sache etwas komplizierter. Die erste Versicherungssäule, die so genannte AHV, ist umlagefinanziert und entspricht der gesetzlichen Rente in Deutschland. Hier war ebenfalls nur der halbe Beitragssatz von 7,3 Prozent für die Krankenversicherung fällig. Daneben existiert jedoch noch die zweite Säule, die Pensionskasse. Die Krankenkassen betrachteten Renten aus der Pensionskasse lange Zeit wie eine Zusatzversorgung und verlangten hier den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent.

    Ende 2016 hat jedoch das deutsche Bundessozialgericht geklärt, dass die Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind. Damit war entschieden, dass auch für Renten aus Schweizer Pensionskassen nur der halbe Beitrag von 7,3 Prozent zur Krankenversicherung zu bezahlen ist.

    Die Umsetzung dieses Urteils bei den deutschen Krankenkassen lasse jedoch zu wünschen übrig, meint Rainer Zeller, Experte für Grenzgängerberatung und Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH. „Kaum eine Kasse hat von sich aus die bis 2016 zu viel bezahlten Beiträge zurückerstattet. Alle verlangen einen Antrag. Doch um einen Antrag zu stellen, muss man erst einmal wissen, dass die bisher bezahlten Beiträge zu hoch waren. Und selbst auf diese Information wurde teilweise von den Krankenkassen verzichtet“, so Zeller.

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt unbedingt, Widerspruch gegen die Beitragsberechnung einzulegen und sich als Betroffener auf keinen Fall von der Krankenkasse „abwimmeln“ zu lassen. Zu viel bezahlte Beiträge können binnen vier Jahren zurückverlangt werden.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    DIE CITYAGENTUR – AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH
    Herr Rainer Zeller
    Im Mittelfeld 19
    79426 Buggingen
    Deutschland

    fon ..: 07631 / 2512
    fax ..: 07631 / 2501
    web ..: http://www.amex-zeller.de/
    email : info@amex-zeller.de

    Die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH besteht seit 2003 und bietet am Standort Buggingen mit derzeit 10 Mitarbeitern ein Team von Spezialisten mit höchster Kompetenz in allen Versicherungsbereichen. Zudem verfügt das Unternehmen mit der Grenzgänger-Beratungsstelle DIE CITYAGENTUR über ausgewiesene Experten in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.

    Weitere Informationen zur AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der Grenzgänger-Beratungsstelle unter: www.amex-zeller.de bzw. www.die-cityagentur.de

    „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

    Pressekontakt:

    Markgräfler Verlag GmbH
    Herr Dirk Ruppenthal
    Wilhelmstrasse 4
    79379 Müllheim

    fon ..: 07631-9387927
    web ..: http://www.markgraefler.de
    email : ruppenthal@markgraefler.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:

    Überhöhte Krankenkassenbeiträge für ehemalige Grenzgänger in Rente

    auf News veröffentlichen publiziert am 2. Juli 2019 in der Rubrik Presse - News
    Content wurde 128 x angesehen

    Schlagwörter: , , , , , , , , ,