Überprüfung des Arbeitsschutzsystems in Ihrem Betrieb
Sind Sie darauf vorbereitet, wenn die Behörde anklopft?
Sind Sie darauf vorbereitet, wenn die Behörde anklopft?
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und diese zu dokumentieren. Die zuständige Behörde kann die Übermittlung der Dokumentation der Beurteilung verlangen.