• Um die Digitalisierung in Deutschland zu ermöglichen, setzt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein. Die staatliche Förderung besteht aus drei Fördermodulen.

    BildStaatliche Förderung für verbesserte Digitalisierungsprozesse

    Deutsche Unternehmen haben trotz des längeren Bestandes der Digitalisierungsprozesse noch Nachholbedarf. Gerade in Dienstleistungsberufen sind diese wichtig, um ökonomisch handeln zu können, den Anschluss an die fortschreitende Globalisierung/Industrialisierung zu bekommen und somit wettbewerbsfähig zu bleiben.

    Förderung durch das BMWi

    Um dies zu ermöglichen, setzt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein. Die staatliche Förderung besteht aus drei Fördermodulen. Das erste Modul des Förderprogramms „go-digital“ dient der IT-Sicherheit, welches das IT-Sicherheitsniveau der Unternehmen erhöhen soll. In Klein- und Mittelstandsbetrieben ist dies entsprechend verbesserungswürdig, um Angriffe über das Netz zu vermeiden. Das zweite Modul der digitalisierten Geschäftsprozesse setzt das Ziel, den Papiergebrauch zu digitalisieren und ihn somit um ein Maximales zu reduzieren. Durch fachliche Expertise wird dem Unternehmen insofern geholfen, dass sie entsprechende Software-Lösungen erhalten, um digitalisierte Arbeitsabläufe bewältigen zu können. Im dritten Modul, das Modul der digitalen Markterschließung, wird dem Unternehmen dazu verholfen, ihre Webseite attraktiv zu gestalten, um beispielsweise mehr Kunden zu gewinnen. Eine maßgebliche Rolle nimmt dabei die Umsetzung individueller Online-Marketing-Strategien ein.

    Welche Unternehmen können gefördert werden?

    Das Unternehmen sollte aus der gewerblichen Wirtschaft kommen, um staatlich gefördert werden zu können. Die Handwerksbranche ist dabei mit inbegriffen, mit dem Schwerpunkt auf Technologien. Es sollten weniger als 100 Beschäftigte in dem Unternehmen tätig sein und der Jahresumsatz bzw. die Bilanzsumme des Vorjahres sollte max. 20 Mio. EUR betragen. Profitieren dürfen dabei Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland und Unternehmen, die transparent darlegen, dass sie die Fördergrenze der De-minimis-Regelung nicht überschreiten.

    Berechtigt für die Kooperation mit anderen Unternehmen

    Autorisiert bzw. berechtigt sind Unternehmen, die im Rahmen des „go-digital“ Förderprogramms mit anderen Unternehmen kooperieren und die nötige Fachkompetenz und wirtschaftliche Stabilität aufweisen. Die Beratung des zu unterstützenden Unternehmens sollte wettbewerbsneutral erfolgen. Kompetenz in der Beratung von Kleinbetrieben ist ebenfalls elementar. Das autorisierte Unternehmen sollte mit Forschungsinstituten und Hochschulen kooperieren. Die Erfüllung der Qualitätsstandards sollte ebenso selbstverständlich sein.

    Vorgehensweise des BMWi autorisierten Unternehmens

    Unternehmen werden beim Aufbau bzw. der Erweiterung neuer IT-Systeme und ihrer digitalen Umsetzung durch das BMWi autorisierte Unternehmen beraten. Dieses kümmert sich außerdem um alle Prozesse, von der Antragstellung bis hin zum Verwendungsnachweis.
    Die Leistungen des vom BMWi berechtigten Unternehmens sind in zwei Teile gegliedert: erstens in die Untersuchung von Potenzialen und zweitens in die Entwicklung und Umsetzung bis hin zur Verwirklichung des Konzepts. Bei der Potenzialanalyse wird der IST-Stand des Unternehmens untersucht. In einem gemeinsamen Erstgespräch werden die IT-Sicherheit, Geschäftsprozesse, sowie das Marketing analysiert. Daraufhin wird aus der Auswertung der Ergebnisse ein Stärken/Schwächen Profil für das Unternehmen erstellt, sodass man realistisch den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Maßnahmen einschätzen kann. Anschließend werden diese Maßnahmen bzw. Pläne, in die Geschäftsprozesse adaptiert. Das Realisierungskonzept besteht aus folgenden Maßnahmen: Vorstellung benutzerfreundlicher IT-Systeme, leichtbedienbare Software, Empfehlungen von digitalen Lösungen und Projektmanagement.

    Zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen für das Beratungsunternehmen

    Weitere Rahmenbedingungen sind, dass der zeitliche Umfang bei max. 30 Tageseinsätzen innerhalb von sechs Monaten liegt. Der Beratertagessatz des Beratungsunternehmens darf höchstens 1.100EUR betragen, wobei das leistungsbeanspruchende Unternehmen immer die Hälfte selbst zahlen muss (für die andere Hälfte selbst aufkommen muss.), d.h. die Förderquote liegt bei 50%.

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    auf News veröffentlichen publiziert am 13. Dezember 2019 in der Rubrik Presse - News
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