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Fehler bei der Pflichtendelegation vermeiden – Unternehmerpflichten richtig übertragen
In vielen Unternehmen ist die Übertragung von Unternehmerpflichten ein oft unterschätztes Thema, das jedoch erhebliche rechtliche und betriebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn es nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Besonders in Bereichen wie Arbeitsschutz und Umweltschutz, in denen klare und präzise Regelungen essenziell sind, wird deutlich, dass eine lückenhafte Delegation schnell zu rechtlichen Problemen führen kann.
Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Eine Abteilungsleiterin verlässt das Unternehmen, aber die Pflichtendelegation auf die nachfolgende Führungskraft wird schlicht vergessen. Dies führt dazu, dass im Ernstfall die Verantwortung für sicherheitsrelevante Themen, wie den Arbeitsschutz, unklar bleibt oder sogar vollständig auf den Unternehmer zurückfällt. Solche Lücken können sowohl bei internen Audits als auch bei externen Prüfungen zu unangenehmen Überraschungen führen.
Rechtliche Verantwortung liegt klar beim Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt eindeutig vor, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt. Allerdings kann dieser nicht alle damit verbundenen Pflichten persönlich ausführen – allein schon aus praktischen Gründen. Dies gilt insbesondere in größeren Unternehmen mit mehreren Standorten oder Abteilungen. Daher sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen kann. Dazu zählen Führungskräfte ebenso wie spezielle Fachkräfte, die durch eine schriftliche Beauftragung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Unternehmerpflichten im Bereich Arbeitsschutz und Umweltschutz ermächtigt werden.
Doch Vorsicht: Die Pflichtenübertragung muss klar, schriftlich und detailliert geregelt sein. Unklarheiten oder Versäumnisse können im Schadensfall zu erheblichen Konsequenzen führen – sowohl für die betroffenen Mitarbeiter als auch für das Unternehmen selbst. Eine rechtssichere Übertragung ist daher nicht nur eine Frage des guten Managements, sondern auch der Risikominimierung.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbinden
Besonders empfehlenswert ist es, die Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Delegationsprozess einzubinden. Diese verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Fachkraft kann helfen, den Prozess der Pflichtenübertragung so zu gestalten, dass er sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch die spezifischen betrieblichen Anforderungen abdeckt.
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzureichende Einbindung von Fachpersonal oder die Verwendung von Musterdokumenten, die nicht auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt zwar ein Musterdokument zur Übertragung von Unternehmerpflichten zur Verfügung, jedoch reicht dieses für die betriebliche Praxis häufig nicht aus.
Musterdokumente und rechtssichere Delegation
Dr. Hartmut Frenzel, Experte im Bereich Compliance und Arbeitsschutz, hat auf seiner Website umfassende Informationen zur rechtssicheren Übertragung von Unternehmerpflichten zusammengestellt. Zusätzlich finden Unternehmen dort einen Mustertext, der speziell auf die Delegation von Pflichten im Arbeitsschutz und Umweltschutz ausgerichtet ist. Dieser Mustertext bietet eine praktikable und rechtskonforme Grundlage, um Unternehmerpflichten sicher und transparent zu delegieren.
Neben den Musterdokumenten gibt es auf der Website auch einen FAQ-Bereich, der typische Fragen rund um die Pflichtendelegation beantwortet und somit Klarheit in einem oftmals komplexen Themengebiet schafft.
Fazit: Pflichtendelegation nicht auf die leichte Schulter nehmen
Eine saubere und rechtssichere Delegation von Unternehmerpflichten ist unverzichtbar, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachkräften und die Nutzung passgenauer Musterdokumente sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Weitere Informationen sowie Mustertexte finden Sie hier: https://uebertragung-von-unternehmerpflichten.de/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartmut Frenzel
Herr Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschlandfon ..: 02022541472
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So übertragen Sie Unternehmerpflichten richtig
auf News veröffentlichen publiziert am 22. Oktober 2024 in der Rubrik Presse - News
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