• Verhandlung am 30.08.2023 vor dem Amtsgericht Bersenbrück (NIedersachsen)

    BildVor drei Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) veröffentlicht. In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

    Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

    Das Deutsche Tierschutzbüro hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher kommt es Ende August zur Verhandlung. „Wir hoffen auf eine Verurteilung, Tierquälerei darf nicht unbestraft bleiben“, so Peifer.

    Folgen hatte die Aufdeckung bereits jetzt für den Landwirt, der insgesamt fünf Schweinemastanlagen betreibt. Die Schlachtunternehmen Vion und Tönnies nehmen keine Tiere mehr von dem Betrieb ab. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück (NZS 400 Js 36090/21) wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs. So erhielt der Landwirt und sein Familiengeflecht zwischen 200.000 Euro und 300.000 Euro pro Jahr an Subventionen, die teilweise an Tierwohl-Auflagen geknüpft waren. Aber genau diese wurden offenbar nicht eingehalten. Die Ermittlungen laufen noch. „Es kann nicht sein, dass Tierquäler auch noch Steuergelder erhalten“, empört sich Peifer.
    Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt jedem Menschen, der die Tierquälerei nicht weiter unterstützen möchte, die vegane Lebensweise. „Kein Tier geht freiwillig in den Schlachthof, Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

    Die öffentliche Verhandlung findet am 30.08.2023 um 11:30 Uhr vor dem Amtsgericht Bersenbrück (Saal E 11) statt. Das Deutsche Tierschutzbüro plant keine Demonstration vor Ort.

    Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/der-standard-ist-tierquaelerei/

    Bildmaterial aus der Mastanlage, senden wir auf Anfrage gerne zu.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Deutsches Tierschutzbüro e.V.
    Herr Jan Peifer
    An der Autobahn 23
    53757 Sankt Augustin
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    Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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    Skrupelloser Schweinemäster muss sich vor Gericht verantworten: Versteckte Videoaufnahmen zeigen Tierquälerei

    auf News veröffentlichen publiziert am 28. August 2023 in der Rubrik Presse - News
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