• „Mach‘ mit bei der Jagd nach E-Schrott- rette, recycle und belebe“, lautet das Motto des diesjährigen E-Waste-Day am 14. Oktober.

    BildDieser Tag konzentriert sich auf ungenutzte Elektrogeräte, die Verbraucher*innen in ihren Haushalten aufbewahren, ohne sich bewusst zu sein, dass diese Gegenstände wertvolle Materialien zur Wiederverwertung enthalten. Zum Elektroschrott gehören Großgeräte wie Kühlschrank und Mikrowelle, aber auch Kleingeräte wie Mobiltelefone und LED- und Energiesparlampen. Letztere dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie elektronische Bauteile enthalten und damit unter das ElektroG fallen. Verbraucher*innen sollten alte Lampen zur Sammelstelle bringen: sammelstellensuche.de
    Laut dem General E-Waste Monitor der Vereinten Nationen wurden im Jahr 2022 weltweit 62 Milliarden Kilogramm Elektroschrott erzeugt. Es wird erwartet, dass die Menge an Elektroschrott bis 2030 auf 82 Milliarden Kilogramm ansteigen wird. Derzeit wächst die Menge an Elektroschrott seit 2010 fünfmal schneller als die offiziellen Sammelquoten für das Recycling. Lightcycle, das führende Rücknahmesystem für Beleuchtung in Deutschland, sensibilisiert Verbraucher*innen nicht nur zum E-Waste-Day dafür, im Alltag alte LEDs und Energiesparlampen ressourcenschonend an einer Sammelstelle (Handel oder Wertstoffhof) zu entsorgen. Durch jährliche Aufklärungsinitiativen mit prominenten Botschaftern, wie zuletzt mit Britta Steffen (Doppel-Olympiasiegerin im Schwimmen) zur Olympiade und Sportmoderator Jochen Breyer zur Fußball EM, stärkt das Non-Profit-Unternehmen das Bewusstsein für eine umweltgerechte Entsorgung alter Lampen – denn bis zu 90 Prozent der Lampenbestandteile können wiederverwertet werden.

    Wohin mit der alten Lampe oder dem defekten Elektrogerät?
    Ausgediente LED- und Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll, denn sie enthalten elektronische Bauteile und fallen damit unter das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz ElektroG. Lässt sich ein Elektrogerät nicht mehr reparieren oder ist die Lampe tatsächlich kaputt, sollten Verbraucher*innen sie einer fachgerechten Entsorgung zuführen, z.B. durch die Abgabe auf dem Wertstoffhof oder im Handel. Die illegale Entsorgung von Elektroaltgeräten wird mit einem Bußgeld geahndet.

    Mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes finden Verbraucher*innen unter www.sammelstellensuche.de ihre Sammelstelle für Altlampen in der Nähe.

    Weiterführende Informationen zum Lampen-Recycling stehen hier zur Verfügung.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
    Frau Pauline Beier
    Elsenheimerstr. 55a
    80687 München
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    fon ..: Tel.: +49 (0)30 61 002117
    web ..: https://www.lightcycle.de
    email : redaktionsbuero@lightcycle.de

    Über Lightcycle
    Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Bei Sanierungsprojekten bietet Lightcycle eine Containergestellung und Direktabholung zur fachgerechten Entsorgung an. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.

    Pressekontakt:

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    auf News veröffentlichen publiziert am 13. Oktober 2024 in der Rubrik Presse - News
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