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Seit Dezember 2020 sollen sich Privatverkäufer und -käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser künftig in jedem Bundesland bzw. Stadtstaat die Maklerprovision teilen.
Dazu hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen. Dieses besagt, dass Privatverkäufer künftig mindestens 50 Prozent der Maklerprovision übernehmen müssen. Zur Aufteilung der Maklerprovision sind allerdings mehrere Varianten zulässig. Diese stellt Günther Gültling vor, Inhaber von GG Immobilien mit Sitz in Krailling bei München.
„Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, „daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren“. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Privatverkäufer beim Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mindestens 50 Prozent der Provisionskosten übernehmen müssen. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, bei Privatkäufern für eine Entlastung von hohen Kaufnebenkosten zu sorgen. Ob dies mit einer derartigen Lösung erreicht wird, bleibt abzuwarten. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind rechtlich jedoch drei Varianten erlaubt, die mit verschiedenen Vor- und Nachteilen einhergehen. Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht geregelt. Je nach Marktlage gibt es hier Verhandlungsspielraum. Neu ist auch, dass der Maklervertrag in Textform geschlossen werden MUSS!
Da es hier immer wieder zu Missverständnissen kommt, sollte man erwähnen, dass eine Provision immer nur erfolgsabhängig bezahlt wird. Das heißt, wird die Immobilie nicht verkauft, muss auch keine Provision bezahlt werden.„Die erste Variante ist, dass wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden und mit beiden Parteien einen Maklervertrag abschließen“, so Günther Gültling. Im Rahmen dieses sogenannten Doppelvertrags wird geregelt, dass Verkäufer und Käufer im Erfolgsfall denselben Anteil der Maklerprovision zahlen. Vertritt der Makler beide Seiten, also Käufer und Verkäufer, muss er strikte Neutralität wahren. Er darf sich zum Beispiel nicht Preisverhandlungen einbringen.
Bei der zweiten Variante zahlt der Verkäufer, der einen Makler beauftragt hat, zunächst die volle Provision. Der Makler schließt also nur mit dem Verkäufer einen Maklervertrag. Im Kaufvertrag wird allerdings vereinbart, dass der Käufer später einen Teil der Provision übernimmt. „Der Anteil des Verkäufers an der Maklerprovision muss bei dieser Variante mindestens 50 Prozent betragen“, erklärt der Inhaber von GG Immobilien. Bei dieser Variante vertritt der Makler nur die Interessen des Verkäufers.
Die dritte Variante ist, dass der Verkäufer die gesamte Provision trägt. „Diese Variante kommt vor allem für Verkäufer infrage, die sich wünschen, dass wir ausschließlich ihre Interessen wahren“, erklärt Günther Gültling. Will man zum Beispiel ein Kaufpreis optimierendes Bieterverfahren durchführen, muss diese Courtageverteilung gewählt werden.
Welche der drei Varianten sich am besten für den Verkäufer eignet, ist von Einzelfall zu Einzelfall abhängig und wird individuell von ihm und seinen Mitarbeitern geprüft.
Die Aufteilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer war in Bayern bereits üblich. In angespannten Märkten haben vor der Neuregelung immer mehr Makler auf die Verkäuferprovision verzichtet. Günther Gültling weist aber darauf hin, dass Immobilienmakler aus den genannten Gründen seit dem 23. Dezember 2020 nicht mehr provisionsfrei für Verkäufer tätig werden können, wenn sie vom Käufer eine Provision verlangen möchten. Ansonsten würden sie leer ausgehen. Werbung von Maklern mit „Ohne Provision für Verkäufer“ ist damit wettbewerbswidrig und abmahnfähig.
Doch trotz Courtage lohnt sich die Beauftragung eines Maklers. „Verkäufern bieten wir beim Immobilienverkauf ein Rundum-sorglos-Paket an“, erklärt Günther Gültling, „dank einer professionellen Immobilienbewertung, einer geschickten Vermarktung und einer klugen Verhandlungstaktik verkaufen wir Immobilien schnell und erzielen einen zufriedenstellenden Preis“. Oft ist noch nicht einmal eine umfangreiche Werbung notwendig, da GG Immobilien auf einen umfangreichen Interessentenbestand zurückgreifen kann.
Weitere Informationen zur Maklerprovision finden Interessenten unter https://www.gg-immobilien.de/aktuelles/maklerprovision/. Gerne können Sie uns auch unter 089 – 139 47 363 anrufen.
Über das Unternehmen GG Immobilien
GG Immobilien, Geschäftsführer Günther Gültling, ist auf dem Immobilienmarkt in München und Starnberg seit über zwanzig Jahren aktiv. Das Unternehmen zeichnet sich durch seine hohe Fachkompetenz und strikte Kundenorientierung aus. Das Motto des Unternehmens lautet folgerichtig „Kundenzufriedenheit ist das Maß aller Dinge“. Darin spiegelt sich der Anspruch wieder, die Interessen von Käufer und Verkäufer bei jedem Verkauf in Einklang zu bringen. Viele Referenzen von Kunden und Auszeichnungen bestätigen die Richtigkeit dieses Ansatzes. Die Zeitschrift FOCUS hat das Unternehmen auch in 2021 wieder zu Deutschlands besten Immobilienmaklern gezählt
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GG Real Estate e.K.
Herr Günther Gültling
Talangerstr. 29
82152 Krailling
Deutschlandfon ..: 089-13947363
web ..: https://www.gg-immobilien.de
email : immobilien@online.de„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
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Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision
auf News veröffentlichen publiziert am 26. März 2021 in der Rubrik Presse - News
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