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Mit INVOICE TO CASH aus dem Allianz Konzern können Kleinunternehmen innerhalb eines Banktages Ausgangsrechnung bezahlt bekommen / schneller Liquiditätsgewinn / erste digitale Factoring-Lösung
Mit INVOICE TO CASH, dem neuen Digitalprodukt von Euler Hermes, erhalten kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, ihre Rechnungen an gewerbliche Kunden innerhalb eines Banktages zu Bargeld zu machen. Euler Hermes ist Teil des Allianz Konzerns. Deshalb können Kunden auf über 125 Jahre Erfahrung, Qualität und Finanzstärke vertrauen.
Den Verkauf von Forderungen nennt man Factoring. Beim Factoring verkauft ein Unternehmen offene Forderungen an seinen Factoring Partner. Anstatt auf die Bezahlung durch seinen Kunden warten zu müssen, erhält das Unternehmen ohne Wartezeit den Kaufpreis von seinem Factoring Partner. Im Factoring-Markt gibt es verschiedene Anbieter und Factoring Varianten. Euler Hermes und die Allianz haben jetzt als erste Anbieter ein vollständig digitales Factoring auf den Markt gebracht.
Vorteil: Es gibt keine laufenden Kosten und keine laufenden Gebühren. Lediglich pro Rechnung fällt eine Servicegebühr an, sie beträgt ab 0,95% des Rechnungsbetrages. Die durchschnittliche Servicegebühr beläuft sich in der Praxis auf ca. 2 bis 3% der Rechnungssumme. Diese Servicegebühr wird inkl. der Umsatzsteuer von 19% mit dem finanzierten Rechnungsbetrag verrechnet.
Das Verfahren von INVOICE TO CASH ist simple: Das liefernde Unternehmen lädt die Ausgangsrechnung einfach über ein Onlineportal hoch und sieht direkt, wie hoch die einmalige Servicegebühr ist. Sie bestimmt sich anhand des Rechnungsbetrages und des Zahlungsziels. Mit INVOICE TO CASH ist auch das Ausfallrisiko zu 100% abgesichert.
Der Lieferant kann als INVOICE TO CASH-Kunde innerhalb von Minuten auf der Website eine Rechnung gegen einen seiner Abnehmer hochladen und erhält nach Verkauf der Rechnung an INVOICE TO CASH am nächsten Bankarbeitstag sein Geld. Dadurch ist die Liquidität im Unternehmen besser planbar.
Wichtig ist: Abnehmer muss ein Unternehmen sein, INVOICE TO CASH kann daher ausschließlich im B2B-Bereich eingesetzt werden.
INVOICE TO CASH bietet einen weiteren großen Vorteil: Auf die Geschäftsbeziehungen hat der Forderungsverkauf keine Auswirkungen, denn der Abnehmer merkt vom Forderungsverkauf nichts. Bei INVOICE TO CASH handelt es sich um „stilles Factoring“, das heißt, der Abnehmer zahlt weiterhin auf das ihm bekannte Konto seines Lieferanten.
Die Software von Euler Hermes überprüft die Zahlungseingänge auf diesem Konto, gleicht die Zahlungen der Abnehmer mit den Daten der verkauften Rechnung ab und löst nach erfolgter Verifizierung eine Lastschrift aus, um die entsprechende Zahlung an INVOICE TO CASH weiterzuleiten. Damit ist der Vorgang dann abgeschlossen.
Der Forderungsverkauf wird nur dann „aufgedeckt“, wenn der Abnehmer deutlich nach Fälligkeit noch nicht gezahlt hat. In diesem Fall, oder wenn der Abnehmer insolvent wird, übernimmt das Euler Hermes Collections Team den Fall. Der INVOICE TO CASH Kunde trägt, nachdem er die Rechnung verkauft hat, kein Risiko mehr. Er kann also in jedem Fall mit dem Geld arbeiten und braucht nicht zu befürchten, dass der Zahlungseingang zurückgefordert wird.
Der Liquiditätsgewinn liegt auf der Hand. Über das Portal können Forderungen an Euler Hermes 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende, eingezogen werden. Diese Finanzierungslösung ist damit eine gute Alternative zum Kontokorrentkredit oder zur Kreditlinie bei der Hausbank, weil sie preiswert sofort Liquidität schafft.
Bei INVOICE TO CASH gibt es keinen Rahmenvertrag und keine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl an Ausgangsrechnungen hochzuladen. Highlight zum Start: Der Einzug der ersten Rechnung ist provisionsfrei! Damit kann jeder in Frage kommende Unternehmer den neuen Digitalservice einfach in der Praxis testen.
INVOICE TO CASH funktioniert auch für Abnehmer im Ausland. Wichtig ist, das der Abnehmer in einem von Euler Hermes benannten Land sitzt und die Rechnung in Euro ausgestellt ist.
Das Angebot von INVOICE TO CASH richtet sich idealerweise an Selbständige und Freelancer, Startups, Unternehmen aus der Logistik sowie Speditionen, an den Großhandel (z. B. Textil), an Marketingagenturen und Werbeagenturen sowie zum Beispiel Unternehmensberatungen. Nur wenige Branchen können INVOICE TO CASH nicht nutzen (es dürfen keine Bau- und VOB-Leistungen in Rechnung gestellt sein). Somit können Architekten, Handwerker, Abbruch- und Bauunternehmen sowie Ingenieure keine Rechnungen über INVOICE TO CASH vorfinanzieren.
Vertraulichkeit und Datenschutz genießen bei INVOICE TO CASH einen besonderen Stellenwert. Dafür gelten höchste IT-Sicherheitsstandards. Gearbeitet wird nach den strengen Datenschutzrichtlinien des Allianz Konzerns.
Die Anmeldung zu INVOICE TO CASH erfolgt komplett eigenständig durch den Kunden in digitaler Form. Zur Identifikation wird eine Onlineverbindung mit Videochatoption (z. B. über das Handy) und ein Personalausweis benötigt, damit einmalig das Konto bei INVOICE TO CASH angelegt werden kann. Direkt danach können die ersten Ausgangsrechnungen hochgeladen und die Forderungen verkauft werden.
Link: Webseite INVOICE TO CASH
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Allianz Hauptvertretung Jens Schmidt
Herr Jens Schmidt
Alfred-Faust-Str. 17 c
28277 Bremen
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email : agentur.schmidt.jens@allianz.comINVOICE TO CASH ist ein Angebot von Euler Hermes. Euler Hermes gehört zum Konzern der Allianz.
Die Allianz Hauptvertretung Jens Schmidt vermittelt den Zugang zum digitalen Factoring Angebot INVOICE TO CASH für Selbständige, Freelancer, Kleinunternehmen und mittelständische Unternehmen. Das Serviceangebot gilt bundesweit.
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E-Mail: agentur.schmidt.jens@allianz.deBeratung zu Versicherungen und deren Vermittlung als gebundener Vertreter (§ 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO) ausschließlich an die sowie für Rechnung und im Namen der Versicherungsunternehmen der Allianz. Vergütung durch Provisionen und Zusatzvergütungen aus Ausschreibungen (jeweils in der Versicherungsprämie enthalten).
Gewerbeerlaubnis zur Vermittlung von Darlehen nach §34c Abs. 1 GewO,
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Vermittlung von Investmentvermögen, Vermögensverwaltungsprodukten und sonstigen Finanzinstrumenten als vertraglich gebundener Vermittler (§ 2 Abs. 10 KWG) ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung der Fondsdepot Bank GmbH
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www.vermittlerregister.info
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Die Agentur nimmt verpflichtend an folgenden außergerichtlichen Schlichtungsstellen als Streitbeilegungsstellen i.S.d. Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil:
Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, E-Mail: ombudsmann@pkv.de. Ombudsmann Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, E-Mail: bankenverband@bdb.de
Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch online über die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union ( https://ec.europa.eu/consumers/odr/) einlegen.
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
§ 34c Gewerbeordnung (GewO)
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
§ 34i Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
§§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Dieses Impressum bezieht sich auf sämtliche Telemediendienste der Agentur.Pressekontakt:
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Liquidität für Freelancer, Selbständige und Kleinunternehmen – Tel. 0421-83673100
auf News veröffentlichen publiziert am 15. März 2019 in der Rubrik Presse - News
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