-
DGHS weist anlässlich TV-Ausstrahlung auf Vorsorge (Notfall-Ausweis) hin
Aus Anlass der Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms „Bring mich nach Hause“ (Montag, 25.10.2021, 20.15 Uhr) weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, z. B. bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind. „Es müsste sich längst herumgesprochen haben, dass Ärztinnen und Ärzte eine Behandlung nicht weiterführen dürfen, wenn der Betroffene damit nicht einverstanden wäre. Selbst wenn Notärzte zunächst wiederbeleben, muss zeitnah gemeinsam mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten geprüft werden, ob eine längerfristige Beatmung angezeigt ist. Falls nein, muss die Beatmung zügig beendet werden, selbst wenn dafür ein aktives Tun wie das Ausschalten einer entsprechenden Maschine nötig ist“, betont DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch. Gleiches gilt für eine künstliche Ernährung einschließlich Flüssigkeitszufuhr. In beiden Fällen handelt es sich um eine Form der passiven Sterbehilfe. Sofern dies dem (mutmaßlichen) Willen des Patienten entspricht, haben Ärztinnen und Ärzte keinerlei strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Roßbruch: „Eine künstliche Beatmung über mehrere Wochen oder gar Jahre ist Körperverletzung.“ Immer wieder steht die Patientenschutzorganisation DGHS ihren Mitgliedern in solchen Konstellationen mit juristischem Rat zur Seite.
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2010 (Fall Wolfgang Putz), dessen dramatische Vorgeschichte dem Film als Vorbild diente, ist der Behandlungsabbruch eindeutig im Sinne des Selbstbestimmungsrechts geregelt. Zur Absicherung empfiehlt Roßbruch, frühzeitig eine detaillierte Patientenverfügung in Schriftform abzufassen. Die DGHS hilft individuell bei der Erstellung, prüft die ausgefüllte Verfügung nochmals und hinterlegt das Schriftstück im Volltext.
Über einen passwortgeschützten sicheren eigens zu beantragenden Online-Abruf (Daten auf einem Notfall-Ausweis oder über einen Notfall-QR-Code) kann die Patientenverfügung mit allen Details übers Internet von einem Arzt oder einer stationären /ambulanten Pflegeeinrichtung ein-gesehen werden, so dass keine wertvolle Zeit verloren geht. Roßbruch: „Eine Notlage wie im Film kann jedem passieren. Wer sich rechtzeitig Gedanken macht, kann seine Angehörigen und sich selbst besser schützen.“ www.dghs.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Frau Claudia Wiedenmann M. A.
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
Frühzeitig eine Patientenverfügung abfassen!
auf News veröffentlichen publiziert am 22. Oktober 2021 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 78 x angesehen
Frühzeitig eine Patientenverfügung abfassen!
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 38 Sekunden
News-ID 128333
auf News veröffentlichen suchen
News die neu veröffentlicht wurden
- Etruscus bringt sein Porphyr-Ziel Zappa voran und entwickelt ein kilometergroßes REE-Prospektionsgebiet bei Rock & Roll, British Columbia
- Endeavour Silver Corp. kündigt 73 Millionen US$ Bought-Deal Finanzierung an
- O3 Mining beginnt mit Bohrungen auf Globexs Royalty-Claims Florence und Cameron
- Bolt Metals will sich angesichts der erneuten Konzentration auf einheimische Ressourcen als führendes Unternehmen in der Mineralexploration in den USA positionieren
- BackupChain Backup Software, Veeam Konkurrent, veröffentlicht Update für Windows Server 2025
- Condor kündigt eine 10-Millionen-Dollar hohe Finanzierung an, an der sich Großaktionär Eurasia Resource Value S.E. und andere strategische Investoren beteiligen
- Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
- PVC-Planen im Garten: Schutz, Ordnung und Vielseitigkeit
- American Aires präsentiert beim „Next Frontier of UFC Training and Performance“ Symposium des UFC Performance Instituts seine fortschrittliche Technologie
- Suchmaschinenoptimierter Content ist wichtig für Akquisition von Handwerksunternehmen
News veröffentlichen – Archiv
News veröffentlichen online
News veröffentlichen – Kategorien
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldpreis
günstig
Immobilien
Innovation At Every Level
Kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone
News veröffentlichen und informieren