• Wer nicht pflichtversichert ist, kann jetzt noch freiwillig Rentenbeiträge für 2022 nachzahlen. Wie sinnvoll das ist, erkennt man gerade bei hoher Inflation besonders gut.

    BildDamit Löhne und Gehälter an die derzeit hohe Inflation angepasst werden, streiken in diesem Frühjahr viele Gewerkschaften. Da die Rentenhöhe an die Entwicklung der aktiv Beschäftigten gekoppelt ist, werden durch steigende Löhne und Gehälter auch die Renten erhöht.

    „Auf diese Weise sind freiwillige Rentenbeiträge eine nahezu inflationsgeschützte Investition“, sagt Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Durch freiwillige Beiträge können Versicherte die Rentenhöhe selbst aktiv mitgestalten.

    „Allerdings bleiben pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor von dieser wirksamen Verbesserung des Alterseinkommens ausgeschlossen. Hier könnte der Gesetzgeber nachbessern und wir fordern schon lange, das zu ändern“, betont Neumann.

    Wem nützt diese Regelung?

    Um überhaupt eine Altersrente zu bekommen, benötigt man 5 Beitragsjahre. Sinnvoll können freiwillige Zahlungen also z.B. für Selbstständige sein, die in ihrem Berufsleben kurzzeitig angestellt beschäftigt waren und (noch) nicht auf die notwendigen Beitragsjahre kommen.

    „Auch für Eltern, die im letzten Jahr nicht rentenversichert waren, kann es sinnvoll sein, prüfen zu lassen, wie sich freiwillige Beiträge konkret auswirken“, erklärt Neumann.

    Seit dem 1. Januar 2019 bekommen Eltern für ihre vor 1992 geborenen Kinder 2,5 Beitragsjahre für die Erziehungszeiten angerechnet. Bei Kindern, die nach 1991 geboren wurden, sind es sogar 3 Beitragsjahre. Das bedeutet: Mit zwei Kindern wäre ein Anspruch auf Altersrente schon mal grundsätzlich gesichert.

    Eine weitere Option: Früher in Rente

    „Mitunter führt die Nachzahlung für das Vorjahr dazu, dass jemand schon jetzt in Rente gehen kann, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen“, erklärt Thomas Neumann. 

    Wer von der Regelung zur sogenannten Rente nach 45 Beitragsjahren profitieren möchte, sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Wartezeit erfüllt werden könnte. 

    „Und sogar nach Erreichen des ,regulären‘ Rentenalters kann man freiwillige Zahlungen leisten.“, sagt der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. „Wichtig ist, diese Option von Experten prüfen zu lassen.“

    Die Frist für Nachzahlungen für 2022 endet am 31. März 2023

    Insider-Tipp: Ein formloser Antrag reicht!

    Beiträge können bis dahin für das komplette Jahr 2022 eingezahlt werden. Am 31. März 2023 sollte das Geld also entweder bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben oder zumindest ein formloser Antrag gestellt sein. Dadurch wird die Frist ausgesetzt und die Zahlung ist auch noch später möglich. Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt für 2022 bei 83,70 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.311,30 Euro. Die Werte für 2023 sind höher. 

    Beratung dringend empfohlen!

    Wer im März beispielsweise 4.000 Euro für das Vorjahr statt für dieses Jahr überweist, erhält in den allermeisten Fällen rund 5 % mehr Rentenpunkte für sein Geld. Je nach Konstellation können es jedoch auch knapp 10 % sein. 

    Bedauerlicherweise sind konkrete Berechnungen ziemlich kompliziert und sogar der Beitragsrechner, den die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Seite empfiehlt, liefert nur Werte für Versicherte, die in diesem Jahr in Rente gehen wollen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.

    Über die Homepage www.rentenberater.de_ _finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Bundesverband der Rentenberater e.V.
    Herr Thomas Neumann
    Kaiserdamm 97
    14057 Berlin
    Deutschland

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    Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

    Pressekontakt:

    Bundesverband der Rentenberater e.V.
    Herr Stephan Buchheim
    Kaiserdamm 97
    14057 Berlin

    fon ..: 030 62725502
    email : presse@rentenberater.de


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    „Freiwillige Rentenbeiträge sind eine kluge Investition in die Zukunft!“

    auf News veröffentlichen publiziert am 16. März 2023 in der Rubrik Presse - News
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