• Aufgrund Corona-Krise

    BildAngesichts der Corona-Pandemie haben Zulassungsstellen in Bayern ab sofort und mindestens bis zum 2. Juni 2020 die Möglichkeit, Fahrzeughaltern den Zugang zu i-Kfz-Online-Diensten zu erleichtern. Damit ist es nicht mehr notwendig, sich mit der eID-Funktion des Personalausweises (nPA) zu authentifizieren, um Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen über das Bürgerservice-Portal der AKDB online zu beantragen. Eine mit Benutzername und Passwort angelegte BayernID reicht aus.

    Eine Ausnahmegenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 26. März 2020 stellt ab sofort allen Zulassungsstellen in Bayern frei, ob sie bei bestimmten Antragsprozessen auf die Authentifizierung mittels nPA verzichten wollen. Auf diese Weise wird es Fahrzeughaltern in der Corona-Situation wesentlich leichter gemacht, die vorhandenen, aber noch weitgehend unbekannten, Online-Dienste im Zulassungswesen zu nutzen.

    Jetzt können alle bayerischen Zulassungsstellen, die die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) über das Bürgerservice-Portal der AKDB anbieten, Fahrzeughaltern eine einfache Authentifizierung mit „Benutzername/Passwort“ anbieten. Bislang war es bei einigen Vorgängen, wie etwa einer Neuzulassung, gesetzlich vorgeschrieben, eine Authentifizierung mittels eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) vorzunehmen.

    Der Grund für die vereinfachende Ausnahmeregelung: Wegen der Corona-Pandemie ist der Publikumsverkehr vieler Zulassungsstellen im Freistaat geschlossen. „Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass Verwaltungen den Dienst am Bürger aufrechterhalten! Deswegen haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, so Kerstin Schreyer, Staatsministerin im Bayerischen Verkehrsministerium.

    Da nicht alle Fahrzeughalter einen freigeschalteten nPA und das erforderliche Lesegerät oder die AusweisApp2 zum Auslesen der eID über ein Smartphone besitzen, hat der Freistaat beschlossen, das sogenannte Authentifizierungs-Vertrauensniveau von hoch auf niedrig zu senken. „Für viele von uns ist Mobilität trotz Ausgangsbeschränkungen und Homeoffice auch in diesen Tagen essentiell. Mit dieser Maßnahme wollen wir bayerischen Fahrzeughaltern die ohnehin schwierige Corona-Situation deutlich erleichtern“, so Schreyer weiter.

    Die AKDB hat allen ihren bayerischen Zulassungsstellen-Kunden bereits angeboten, von dieser Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen und eine entsprechende Anpassung der Authentifizierungskomponente ihres Bürgerservice-Portals für die i-Kfz-Dienste vorzunehmen. Aufgrund der modularen Architektur des Bürgerservice-Portals kann die Änderung vom AKDB-Kundenservice schnell, unkompliziert und für alle Kunden kostenlos vorgenommen werden. Ein Großteil der Zulassungsstellen will von der vereinfachten Online-Authentifizierung Gebrauch machen und die AKDB mit der Umkonfiguration beauftragen.

    Eine Liste der Zulassungsstellen, bei denen die vereinfachte Anmeldefunktion bereits möglich ist, aktualisiert die AKDB unter www.akdb.de/wirmachenikfzeinfach

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    Freistaat Bayern, Zulassungsstellen und AKDB vereinfachen Fahrzeughaltern Nutzung von Online-Diensten

    auf News veröffentlichen publiziert am 8. April 2020 in der Rubrik Presse - News
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