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Vancouver, BC, Kanada – First Majestic Silver Corp. (First Majestic oder das Unternehmen) hat heute bekannt gegeben, dass seine mexikanische Tochtergesellschaft Primero Empresa Minera, S.A. de C.V. (PEM) nun eine schriftliche Begründung für die Entscheidung des mexikanischen Bundesgerichts für Verwaltungsangelegenheiten (Bundesgericht) vom 23. September 2020 erhalten hat, mit der das im Jahr 2012 zwischen PEM und der mexikanischen Steuerbehörde Servicio de Administracion Tributaria (SAT) geschlossene Advance Pricing Agreement/APA (Anm.: Vereinbarung über Vorabzusagen im Hinblick auf Verrechnungspreise) für nichtig erklärt wurde.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichts wird SAT angewiesen, die Beweise und die Grundlage für die Ausstellung des APA rückwirkend zu überprüfen. Folgende wesentliche Gründe werden angeführt: (i) SAT sind bei der Begutachtung des Antrags von PEM im Hinblick auf das APA und der zur Unterstützung des Antrags vorgelegten Beweise Fehler unterlaufen; und (ii) SAT hat es verabsäumt, vor der Ausstellung des APA bestimmte Zusatzinformationen von PEM anzufordern. Die Rechtsberater des Unternehmens, welche die schriftliche Begründung nunmehr geprüft haben, sind weiterhin der Ansicht, dass die Entscheidung des Bundesgerichts sowohl aufgrund von Verfahrensfehlern als auch aufgrund des Versäumnisses, auf die relevanten Beweise und Rechtsbehörden einzugehen, fehlerhaft ist. Das Unternehmen hat die Absicht, noch vor Ablauf der Frist am 1. Dezember 2020 gegen die Entscheidung bei den Kreisgerichten Berufung einzulegen.
Das Unternehmen bemüht sich weiterhin um eine gütliche Beilegung seines Rechtsstreits mit der mexikanischen Regierung und zieht auch diplomatische Wege der Lösung in Erwägung. Darüber hinaus hat das Unternehmen, wie bereits zuvor bekannt gegeben, am 13. Mai 2020 eine Absichtserklärung zur Einreichung einer Klage gegen die mexikanische Regierung gemäß den Bestimmungen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) zugestellt. Das Unternehmen behält sich somit weiterhin die Möglichkeit vor, eine Lösung seines Rechtsstreits mit der mexikanischen Regierung über ein internationales Schiedsverfahren anzustreben.
ÜBER DAS UNTERNEHMEN
First Majestic ist ein börsennotiertes Bergbauunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf der Silberproduktion in Mexiko liegt und das seine Unternehmensstrategie konsequent auf die Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen konzentriert. Das Unternehmen besitzt und betreibt die Silber-Gold-Mine San Dimas, die Silber-Gold-Mine Santa Elena und die Silbermine La Encantada. Die Produktion bei diesen Minen soll 2020 zwischen 11,0 und 11,7 Millionen Unzen Silber bzw. 21,4 und 22,9 Unzen Silberäquivalent liegen.
WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie über info@firstmajestic.com oder auf unserer Website unter www.firstmajestic.com bzw. unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 1.866.529.2807.FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
Unterschrift:
Keith Neumeyer, President & CEOVorsorglicher Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen gemäß den geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen (zusammen zukunftsgerichtete Aussagen). Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder die zukünftige Leistungen, Geschäftsaussichten oder -chancen des Unternehmens, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht ermittelbaren Beträgen und Annahmen des Managements beruhen, die wiederum auf der Erfahrung und Wahrnehmung des Managements in Bezug auf historische Trends, aktuelle Bedingungen und erwartete zukünftige Entwicklungen basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, sind jedoch nicht darauf beschränkt, Aussagen zu folgenden Punkten: Einsprüche gegen Urteile; Beilegung von Ansprüchen; Schiedsgerichtsverfahren; kommerzielle Bergbaubetriebe; Zeitpunkt und Umfang der geschätzten zukünftigen Produktion. Die Annahmen können sich als falsch erweisen und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen abweichen. Die Zielvorgaben können daher nicht garantiert werden. Die Anleger werden dementsprechend ausdrücklich darauf hingewiesen, sich nicht vorbehaltlos auf die Vorgaben und zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da es keine Garantie dafür gibt, dass die Pläne, Annahmen oder Erwartungen, auf die sich diese stützen, eintreten werden. Alle anderen Aussagen – ausgenommen Aussagen über historische Fakten – können zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Alle Aussagen, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele bzw. zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder betreffen (oft, aber nicht immer, unter Gebrauch von Wörtern oder Begriffen wie suchen, rechnen mit, planen, fortsetzen, schätzen, erwarten, können, werden, vorhersagen, prognostizieren, Potenzial, Ziel, beabsichtigen, könnten, dürften, sollten, glauben und ähnliche Ausdrücke), sind keine Aussagen über historische Fakten und können zukunftsgerichtete Aussagen sein.Die aktuellen Ergebnisse können von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Dazu gehören unter anderem: die Dauer und die Auswirkungen des Coronavirus und von COVID-19 sowie aller anderen Pandemien auf unsere Betriebe und Mitarbeiter sowie die Auswirkungen auf die globale Wirtschaft, Regierungen, Gerichte und die Gesellschaft; tatsächliche Ergebnisse von Explorationstätigkeiten; Schlussfolgerungen aus wirtschaftlichen Bewertungen; Änderungen der Projektparameter im Zuge der Verfeinerung von Plänen; Rohstoffpreise; Schwankungen der Erzreserven, -gehalte oder -gewinnungsraten; die tatsächliche Leistung von Anlagen, Ausrüstungen oder Prozessen im Vergleich zu den Spezifikationen und Erwartungen; Unfälle; Arbeitsbeziehungen; Beziehungen zu lokalen Gemeinschaften; Änderungen in nationalen oder lokalen Regierungen; Änderungen der geltenden Gesetzgebung oder deren Anwendung; Verzögerungen bei der Einholung von Genehmigungen, der Sicherung von Finanzierungen oder bei der Fertigstellung von Erschließungs- oder Bautätigkeiten; Wechselkursschwankungen; zusätzlicher Kapitalbedarf; staatliche Regulierung; Umweltrisiken; Reklamationskosten; Verfügbarkeit von Gerichten und Schiedsgerichten; Ergebnisse anhängiger Rechtsstreitigkeiten; Einschränkungen des Versicherungsschutzes sowie die Faktoren, die im Abschnitt Description of the Business – Risk Factors der aktuellen Annual Information Form des Unternehmens, die unter www.sedar.com einsehbar ist, und Formblatt 40-F, das bei der United States Securities and Exchange Commission in Washington, D.C. eingereicht wurde. Obwohl First Majestic versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen in zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen.
Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen. Den hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sollte daher kein übermäßiges Vertrauen entgegengebracht werden. Diese Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Meldung. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze vorgeschrieben.
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Keith Neumeyer
1800 – 925 West Georgia Street
V6C 3L2 Vancouver
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First Majestic geht gegen Entscheidung des Kreisgerichts über Nichtigerklärung des „Advance Pricing Agreement“ in Berufung
auf News veröffentlichen publiziert am 13. November 2020 in der Rubrik Presse - News
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First Majestic geht gegen Entscheidung des Kreisgerichts über Nichtigerklärung des „Advance Pricing Agreement“ in Berufung
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