-
Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei einer erstmaligen Cannabisfahrt nicht mehr ohne weitere Aufklärung von der Nichteignung des Fahrzeugführers ausgehen und die Fahrerlaubnis entziehen.
BVerwG ändert seine bisherige Rechtsprechung
Die überwiegende Rechtsprechung ging bislang davon aus, dass bei einer Cannabisfahrt mit einer THC-Konzentration von 1 ng/ml im Blut oder mehr die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen – insbesondere ohne die Anordnung einer MPU – den Fahrerlaubnisinhaber/Cannabiskonsumenten als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ansehen und die Fahrerlaubnis entziehen kann.
Bislang galt: Entzug der Fahrerlaubnis bei Cannabisfahrt mit THC-Konzentration über 1ng/ml
In der Praxis hatte dies zur Folge, dass bei Cannabisfahrten mit einer THC-Konzentration von mindestens 1 ng/ml im Blut die Fahrerlaubnisinhaber nicht erst aufgefordert wurden, zur Abklärung von Eignungszweifeln eine MPU vorzulegen. Vielmehr wurde ihnen nach vorausgegangener Anhörung und ohne die Möglichkeit, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu entziehen, die Fahrerlaubnis entzogen.
Bereits der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2018 beschäftigte sich mit diesem Thema. Der Arbeitskreis V „Cannabiskonsum und Fahreignung“ empfahl, dass der erstmalig im Straßenverkehr auffällig gewordene gelegentliche Cannabiskonsument nicht ohne weiteres als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden solle und regte darüber hinaus an, den Schwellenwert, ab dem fehlendes Trennungsvermögen unterstellt werden kann, von 1 ng/ml THC im Blutserum auf 3 ng/ml THC im Blutserum anzuheben. Im Wesentlichen begründet wurde diese Anhebung mit einer Empfehlung der Grenzwertkommission aus dem Jahre 2015.
BVerwG: 1 ng/ml bleibt als Grenzwert
Das Bundesverwaltungsgericht hat es nunmehr bei der THC-Konzentration von 1 ng/ml belassen, jedoch festgestellt, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einer erstmaligen Cannabisfahrt nicht mehr ohne weitere Aufklärung von der Nichteignung des Fahrzeugführers ausgehen und unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf. In solchen Fällen habe die Fahrerlaubnisbehörde vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung von Eignungszweifeln zu entscheiden. In diesem Bereich begründet bereits ein einmaliger Verstoß (also eine Cannabisfahrt von 1 ng/ml oder mehr) Bedenken hinsichtlich der Fahreignung, welchen die Fahrerlaubnisbehörde nachgehen muss. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei insoweit eine Prognose erforderlich, ob der Betroffene auch zukünftig nicht das entsprechende Trennungsvermögen besitzt. Um hierfür eine ausreichend abgesicherte Beurteilungsgrundlage zu haben, bedarf es in der Regel der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Für die Praxis bedeutet diese teilweise als revolutionär angesehene Entscheidung, dass die erstmalig festgestellte Drogenfahrt eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten nicht mehr unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, sondern der Betroffene durch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens die Eignungszweifel ausräumen kann – was bislang nicht der Fall war. Im Unterschied zur bisherigen Rechtsprechung ist auch davon auszugehen, dass bis zu endgültigen Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde der Fahrerlaubnisinhaber im Besitz seiner Fahrerlaubnis bleibt.
Durch diese in wesentlichen Punkten geänderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird es zukünftig umso häufiger von entscheidender Bedeutung sein, wie sich der Fahrerlaubnisinhaber auf die im Raum stehende Überprüfung seiner Fahreignung vorbereitet. Richtig vorbereitet und rechtlich beraten wird es in vielen Fällen möglich sein, die Fahrerlaubnis durch eine positive MPU zu „retten“. Entscheidend für die Frage des Gelingens wird wie in vielen Fällen der Cannabis-Fahrerlaubnis-Themen jedoch eine sinnvolle und vor allem frühestmögliche Vorbereitung auf die Überprüfung der Fahreignung und damit die im Raum stehende MPU sein.
Der Autor, Rechtsanwalt Reissner, berät und vertritt als erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht auch in seiner Funktion als ADAC-Vertragsanwalt regelmäßig Betroffene und weiß aus der täglichen Erfahrung: Wäre die Initiative früher ergriffen worden, hätte nicht selten der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund negativer MPU verhindert werden können.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Pressekontakt:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburgfon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
Entzug der Fahrerlaubnis bei Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht mehr zwingend
auf News veröffentlichen publiziert am 26. April 2019 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 147 x angesehen
Entzug der Fahrerlaubnis bei Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht mehr zwingend
Lesezeit dieser News ca. 3 Minuten, 28 Sekunden
News-ID 98174
auf News veröffentlichen suchen
News die neu veröffentlicht wurden
- Etruscus bringt sein Porphyr-Ziel Zappa voran und entwickelt ein kilometergroßes REE-Prospektionsgebiet bei Rock & Roll, British Columbia
- Endeavour Silver Corp. kündigt 73 Millionen US$ Bought-Deal Finanzierung an
- O3 Mining beginnt mit Bohrungen auf Globexs Royalty-Claims Florence und Cameron
- BackupChain Backup Software, Veeam Konkurrent, veröffentlicht Update für Windows Server 2025
- Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
- PVC-Planen im Garten: Schutz, Ordnung und Vielseitigkeit
- Suchmaschinenoptimierter Content ist wichtig für Akquisition von Handwerksunternehmen
- Warum für Sven Schwarzat beim Immobilienkauf die Rendite wichtiger ist als der Quadratmeterpreis
- Fondita: Global nachhaltig anlegen
- „Fondita Global Megatrends“ – Investieren in die großen Trends der Zukunft
News veröffentlichen – Archiv
News veröffentlichen online
News veröffentlichen – Kategorien
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldpreis
günstig
Immobilien
Innovation At Every Level
Kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone
News veröffentlichen und informieren