• (Berlin/ Chemnitz) Geht in Zukunft das Licht aus, wenn alle gleichzeitig ihr E-Auto laden? Diese Sorge beschäftigt viele.

    BildNein, das wird nicht der Fall sein, die Bundesregierung will bis 2030 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf die deutschen Straßen bringen und dazu die rechtlichen Regularien anpassen.

    Gibt es da Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Bereich?

    In Deutschland gibt es zwei Unterschiede, das Melde- und die Genehmigungspflicht, was die Installation von Ladepunkten angeht.

    Allerdings ist diese an einen Richtwert von 12 Kilovoltampere (kVA) gekoppelt. Alles was unterhalb dieser 12 kVA liegt – beispielsweise die 11 kW Wallbox – ist nur meldepflichtig. Oberhalb dieser Grenze besteht eine Genehmigungspflicht. Das betrifft alles ab der 22 kW Wallbox.

    Bei der Meldepflicht bekommen wir als Netzbetreiber im Nachgang die Information, dass ein Ladepunkt installiert wurde. Bei der Genehmigungspflicht muss die Installation beim Netzbetreiber vorher angemeldet werden.

    Hier können wir dann prüfen, ob der bestehende Netzanschluss ausreicht oder ob wir gegebenenfalls das Netz ausbauen oder verstärken müssen.

    Um zukünftig die deutschen Netze zu entlasten, haben wir uns ein Ziel in dem Joint Venture gesetzt, nachhaltige „Smart Home Produkte“ zu entwickeln. Hierzu gehören intelligente Ladeinfrastruktur gepaart mit einem mit SMART HOME SOFTWARE SYSTEME für das Lade- und Abrechnungsmanagement.

    Kurz zum IFMF (Institut für Mobilität & Fortbewegungstechnologie) ist ein privates sächsische Forschungsinstitut mit dem Sitz in Chemnitz, der Wiege der deutschen Automobilindustrie.

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    Durch unsere Mobilitätslösungen sind unsere Kunden ökologisch und ökonomischen klar im Vorteil.

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    Frau Melanie Reichelt
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    Drive4Future I Joint Ventures zwischen Drive4Future und dem IFMF zur Produktentwicklung

    auf News veröffentlichen publiziert am 26. Juli 2022 in der Rubrik Presse - News
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