• (Berlin/ Chemnitz) Mit dem 01. Januar 2022 ist die neue Novelle der Ladesäulenverordnung in Kraft getreten. Doch was sagt die neue Novelle aus?

    BildBislang lässt die Ladesäulenverordnung als Mindestvoraussetzung entweder eine Bezahlung mit einem „gängigen kartenbasierten“ oder einem „gängigen webbasierten“ Bezahlsystem zu.

    Künftig muss der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe mindestens einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels gängiger Kredit- und Debitkarte anbieten.

    Zu den gängigen Kreditkartensystemen zählen Mastercard und VISA, die weltweit genutzt werden. Gängiges Debitkartensystem in Deutschland ist die Girocard, da jeder Inhaber eines Girokontos in der Regel über mindestens eine solche Karte verfügt.

    Der Betreiber muss die Bezahlung kontaktlos durch Vorhalten der Karte ermöglichen.

    Wann trifft die Regelung in Kraft?

    Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem soll für alle Ladesäulen gelten, die ab dem Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden.

    Was heißt das jetzt für die Ladesäulenbetreiber?

    Ladepunkte müssen sowohl die Voraussetzungen aus der Ladesäulenverordnung als auch die Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (in Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie) in Verbindung mit den delegierten EU-Verordnungen erfüllen.

    Gegebenenfalls müssen Ladesäulenmodelle daher baulich angepasst werden. Um den Herstellern von Ladeinfrastruktur ausreichend Zeit für diese Maßnahmen zu geben, gilt die neue Regelung erst ab Mitte 2023.

    Was erhofft sich die Bundesregierung davon?

    Die Neuregelung ist sehr nutzerfreundlich. Sie gewährleistet, dass spontane Ladevorgänge schnell und einfach bezahlt werden können. Durch die Vorgabe der Zahlung mit gängiger Kredit- und Debitkarte wird sichergestellt, dass nahezu jeder zu jeder Zeit an öffentlich zugänglichen Ladesäulen Strom laden und bezahlen kann, ohne neue Vertragsbeziehungen eingehen oder eine neue App herunterladen zu müssen. Hierzu zählen auch solche Personen, die über keine Kreditkarte und kein Smartphone verfügen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Drive4Future GmbH
    Frau Melanie Reichelt
    Niederwaldstr. 3
    09123 Chemnitz
    Deutschland

    fon ..: 0800 9 800 200
    web ..: http://www.drive4future.com
    email : office@drive4future.com

    Drive4Future I the smart way

    Mit unserer 360 Grad Technology Mobility Solution Perspektive

    Als Systemhaus für Mobility Solutions sorgen wir für nachhaltige Mobilitätstechnologie. Von der Beratung bis zum Betrieb kümmern wir uns um die erfolgreiche Verwirklichung der Projekte im Bereich der eMobility.

    Durch unsere Mobilitätslösungen sind unsere Kunden ökologisch und ökonomischen klar im Vorteil.

    Pressekontakt:

    Drive4Future GmbH
    Frau Melanie Reichelt
    Niederwaldstr. 3
    09123 Chemnitz

    fon ..: 0800 9 800 200
    web ..: http://www.drive4future.com
    email : office@drive4future.com


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:

    DRIVE4FUTURE GmbH/ Die neue Ladesäulenverordnung bringt Panik in den Markt.

    auf News veröffentlichen publiziert am 7. September 2022 in der Rubrik Presse - News
    Content wurde 80 x angesehen

    Schlagwörter: , ,