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Centurion setzt strategische Prüfung fort; kündigt Umstrukturierung und Privatplatzierung an
Vancouver, B.C., 9. Mai 2019 – Centurion Minerals Ltd. (CTN: TSX-V) (Centurion oder das Unternehmen) möchte seine Aktionäre und Investoren über aktuelle Aktivitäten des Unternehmens informieren.
Wie bereits angekündigt, befindet sich das unternehmenseigene Agrargips-Dünger-Projekt Ana Sofia (Ana Sofia) weiterhin im Standby-Modus, während der argentinische Partner des Unternehmens versucht, neue Kundenaufträge in Argentinien und Paraguay zu gewinnen.
Gleichzeitig setzt Centurion seine Prüfung und Bewertung potenzieller Möglichkeiten in der Cannabis- und Hanfbranche in Argentinien, Uruguay und Paraguay fort. Vor Kurzem führte die Geschäftsführung auf einer Reise nach Argentinien und Uruguay erste Gespräche mit Gruppen, die auf Betriebs-, Rechts- oder Aufsichtsbehördenebene direkt an dieser Branche beteiligt sind. Es fanden auch erste Gespräche mit dem argentinischen Landwirtschaftsministerium statt, um die Rechtsgrundlagen und erforderlichen Schritte für den Abschluss einer Kollaborationsvereinbarung mit der Bundesregierung zu eruieren.
Das Unternehmen möchte die Investoren darauf hinweisen, dass im Hinblick auf die Durchführung einer neuen strategischen Transaktion keine Erfolgsgarantie besteht.
Aktienzusammenlegung
Centurion gibt seine Absicht bekannt, bei der TSX Venture Exchange die Genehmigung für eine Zusammenlegung der ausgegebenen und ausstehenden Aktien des Unternehmens zu beantragen. Die geplante Zusammenlegung soll im Verhältnis von einer (1) Stammaktie nach der Zusammenlegung zu jeweils sechs (6) Stammaktien vor der Zusammenlegung erfolgen. Es befinden sich derzeit 82.267.924 Aktien des Unternehmens im Umlauf; unter Vorbehalt der Genehmigung und Durchführung der Zusammenlegung würde diese Zahl der ausstehenden Aktien nach der Zusammenlegung rund 13.711.320 betragen. Die Anzahl der Aktienoptionen und Warrants sowie die jeweiligen Ausübungspreise werden ebenfalls entsprechend dem Zusammenlegungsverhältnis angepasst.Die Geschäftsleitung und das Board of Directors sind der Auffassung, dass die Aktienzusammenlegung im besten Interesse des Unternehmens und aller Beteiligten ist, um eine weitere Finanzierung für die Erhaltung des Projekts Ana Sofia zu ermöglichen und sichern zu können sowie neue Geschäftsmöglichkeiten zu verfolgen.
Die Satzung von Centurion ermächtigt das Board of Directors, bestimmte Änderungen der Kapitalstruktur des Unternehmens, einschließlich einer Zusammenlegung, zu genehmigen. Daher ist eine Zustimmung der Aktionäre nicht erforderlich. Das Unternehmen beabsichtigt nicht, sein derzeitiges Handelskürzel in Verbindung mit der geplanten Aktienzusammenlegung zu ändern.
Die Übertragungsstelle des Unternehmens, Computershare Trust Company of Canada, wird den Aktionären, die über physische Aktienzertifikate verfügen, ein Übermittlungsschreiben schicken, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass die Zusammenlegung wirksam ist und die Aktionäre ihre bestehenden Stammaktienzertifikate (vor der Zusammenlegung) für neue Stammaktienzertifikate (nach der Zusammenlegung) umtauschen sollen. In Verbindung mit der Zusammenlegung werden keine Aktienbruchteile des Unternehmens ausgegeben und die Anzahl der Stammaktien, die an die Aktionäre ausgegeben werden, wird auf die nächstgelegene ganze Anzahl von Stammaktien abgerundet werden.
Das Gültigkeitsdatum der Zusammenlegung wird in einer späteren Pressemeldung bekannt gegeben.
Privatplatzierung
Vorbehaltlich des Abschlusses der Aktienzusammenlegung beabsichtigt Centurion, eine nicht vermittelte Privatplatzierung im Wert von bis 2,0 Millionen Dollar durchzuführen. Jede Einheit zum Preis von jeweils 0,10 Dollar wird aus einer Stammaktie (nach der Zusammenlegung) und einem Stammaktienkaufwarrant (nach der Zusammenlegung) bestehen. Jeder Warrant kann innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren ausgeübt und zum Preis von 0,15 Dollar gegen eine Stammaktie eingelöst werden. Die Privatplatzierung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.Schuldentilgung über Aktien
Centurion gibt seine Absicht bekannt, mit aktuellen Gläubigern und Inhabern von Schuldscheinen eine Transaktion zur Schuldentilgung über Aktien durchzuführen, um Schulden in Höhe von bis zu 800.000 Dollar in Stammaktien (nach der Zusammenlegung) zum Preis von jeweils 0,12 Dollar umzuwandeln. Die Transaktion zur Schuldentilgung über Aktien bedarf der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.Über Centurion
Centurion Minerals Ltd. ist ein kanadisches Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Agromineralvorkommen für die Herstellung von Düngemitteln auf internationaler Ebene konzentriert. Darüber hinaus verfolgt das Unternehmen aktiv ähnliche Geschäftsmöglichkeiten, um seinen Unternehmenswert zu steigern, und die Geschäftsleitung prüft das Potenzial für den Einstieg in die südamerikanische Branche für Cannabis und verwandte Produkte.David G. Tafel
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Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zum zukünftigen Betrieb von Centurion Minerals Ltd. (das Unternehmen). Alle zukunftsgerichteten Aussagen zur zukünftigen Planung und Betriebstätigkeit des Unternehmens – z.B. wie die Unternehmensführung die Erwartungen oder Meinungen des Unternehmens in Bezug auf das Projekt bewertet – unterliegen möglicherweise bestimmten Annahmen, Risiken und Unsicherheiten, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen, und dass sich die tatsächlichen Leistungen sowie die Explorations- und Finanzergebnisse erheblich von allfälligen Schätzungen oder Prognosen unterscheiden können. Solche Aussagen beinhalten unter anderem: mögliche Änderungen der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Gewinnungsraten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsarbeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen hinsichtlich zukünftiger wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen der Projektparameter aufgrund der laufend verbesserten Planung; technische Gebrechen oder unerwartete Prozessabläufe; Unfälle und andere Risiken im Zusammenhang mit den Bauarbeiten und den betrieblichen Aktivitäten; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Betriebsgenehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch das Unternehmen und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen, Programme und Investitionsauflagen zu vernünftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte Durchführung von Arbeiten durch Drittunternehmen; die Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsrelevante, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
Für das Projekt Ana Sofia wurde keine Machbarkeitsstudie erstellt und es ist daher ungewiss, ob ein potentieller Bergbaubetrieb errichtet werden kann bzw. ob in der Verarbeitungsanlage ein Produkt für die kommerzielle Vermarktung hergestellt werden kann. Es besteht ein beträchtliches Risiko, dass sich die aus dem Projekt geförderten Mengen als wirtschaftlich unrentabel erweisen könnten; das Risiko wird durch das Fehlen einer NI 43-101-konformen Machbarkeitsstudie zusätzlich erhöht. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer Machbarkeitsstudie basiert, aus der die wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit hervorgeht, informiert nicht in angemessener Weise über die größere Unsicherheit und die besonderen Risiken des Scheiterns im Zusammenhang mit einer solchen Produktionsentscheidung. Das Unternehmen hat Marktsondierungsstudien durchgeführt, um diese Risiken zu minimieren. Die bisherigen Arbeiten haben vorläufigen Charakter und dienen lediglich dazu festzustellen, ob sich das Mineralprodukt für den Verkauf eignet und ob es Absatzmärkte für das Mineralprodukt gibt. Zu den allgemeinen Risiken, mit denen das Projekt behaftet ist, zählen unter anderem: die Zuverlässigkeit der verfügbaren Daten sowie der Annahmen und Beurteilungen, die bei der Auswertung der relevanten Daten zur Anwendung kommen; der spekulative und unsichere Charakter von Explorations- und Erschließungskosten; die erforderlichen Finanzmittel bzw. der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten; die Unbeständigkeit der globalen und lokalen Wirtschaftssituation; Aktienkursschwankungen; Schwankungen bei den geschätzten Preisen; Änderungen an den Aktienmärkten; Wechselkursschwankungen und andere typische Risiken der Mineralexploration und -erschließung. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen als wahrheitsgemäß herausstellen. Die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen oder Informationen abweichen. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen zu verlassen. Wir sind nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen zu erneuern bzw. zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Mineralressourcenschätzung für Ana Sofia erfolgte im Einklang mit den Richtlinien der kanadischen Wertpapieraufsicht (National Instrument 43-101) und wurde unter Anwendung der einschlägigen CIM-Richtlinien und -Standards (CIM Estimation of Mineral Resources and Mineral Reserves Best Practice Guidelines vom 23. November 2003 und CIM Definition Standards for Mineral Resources and Mineral Reserves vom 27. November 2010) erstellt. Nachdem die historischen Kiesgruben und die 2016 durchgeführten Testgrabungen relativ weit auseinanderliegen (zwischen 40 m und 300 m), werden die hier beschriebenen Ressourcen bei Ana Sofia 2 zur Gänze als abgeleitete Mineralressourcen eingestuft. Abgeleitete Mineralressourcen sind keine Mineralreserven. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die bisher durchgeführten Explorationsarbeiten reichen für eine Definition der abgeleiteten Ressourcen als angezeigte bzw. gemessene Mineralressourcen nicht aus, es ist allerdings aus praktischen Überlegungen zu erwarten, dass die Mehrheit der abgeleiteten Mineralressourcen im Zuge der weiteren Exploration zu angezeigten Mineralressourcen hochgestuft werden könnte. Es kann nicht garantiert werden, dass alle oder Teile der Mineralressourcen in der Zukunft zu Mineralreserven umgewandelt werden können. Die Schätzung der Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. den geologischen Rahmenbedingungen, Umweltauflagen, Genehmigungen, der Gesetzeslage, Besitzansprüchen, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketingmaßnahmen oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden.
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