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Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kann rund 3.000 Euro monatlich kosten. Durch fallabhängige Erstattungen und Zuschüsse kann diese Summe sinken.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Reinigungsarbeiten kann pro Jahr ein Betrag von bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden. Hierauf wird eine Steuerermäßigung von 20 Prozent (höchstens 4.000 Euro jährlich) abgezogen. Hierzu gehören auch Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Anspruch auf die Steuerermäßigung besteht auch, wenn ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen für einen Dritten (zum Beispiel Elternteil) entstehen, selbst dann, wenn die Leistungen nicht im eigenen Haushalt, sondern im Haushalt der betreuten oder gepflegten Person erbracht werden. Der Bundesfinanzhof hat dies für einen Fall entschieden, in dem die Mutter des Klägers in einem 100 Kilometer entfernten Ort wohnte und dort ambulant gepflegt wurde. Entscheidend für den Abzug der Pflege- und Betreuungskosten ist dabei aber, dass der Angehörige, der die Aufwendungen trägt, auch Vertragspartner und Verpflichteter der Betreuungsleistungen (beispielsweise von Sozialstationen) ist.
„Das bedeutet, dass durch diese steuerlichen Hilfen die Kosten für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gesenkt werden können. Dazu kommen weitere Entlastungsleistungen wie das Pflegegeld und den zusätzlichen Entlastungsbeitrag, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Die staatlichen Erstattungen und Zuschüsse sind grundsätzlich abhängig von der jeweiligen Situation der zu betreuenden Person. Abhängig vom individuellen Fall können beispielsweise allein beim Pflegegeld bis zum 901 Euro monatlich übernommen werden“, sagt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe, einem Spezialdienstleister für die Vermittlung von Kräften in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de). Das Unternehmen stellt an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung und ist auch als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt.
Aber wie steht es überhaupt um die Kosten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft? „Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung sind stets individuell und abhängig von der jeweiligen Betreuungssituation. Jeder Haushalt stellt andere Anforderungen an die Betreuungskraft, die Intensität der Betreuung sowie die gewünschten Leistungen. Wichtig ist daher, dass die Kosten durch das Betreuungsunternehmen genau und transparent errechnet werden“, sagt Stefan Lux.
Es gibt keine Faustformel dafür, weshalb Kunden bei festen Paketpreisen beispielsweise im Internet vorsichtig sein sollten. Das Angebot muss immer individuell sein: Wie viele Personen leben im Haushalt? Ist Nachtarbeit zu leisten? Nur gelegentlich oder regelmäßig? Muss bei der Grundpflege unterstützt werden? Wie umfangreich ist diese? Welche Deutschkenntnisse erwarten Senioren von Ihrer Betreuungskraft? Gibt es weitere Fähigkeiten, die wichtig sind, zum Beispiel ein Führerschein? Durch diese und mehr Fragen ergibt sich das Anforderungsprofil und damit das monatliche Honorar.
Der Grundkostenbetrag ist der Betrag, den betreute Personen mindestens monatlich einkalkulieren müssen. Er beinhaltet den Einsatz der Betreuungskraft und den Service der SHD Seniorenhilfe. Er ist daher als eine Art „Grundgebühr“ zu verstehen und beträgt in günstigsten Fall 2.800 Euro. An Feiertagen werden Zuschläge erhoben, zusätzlich zum Grundkostenbetrag kommen Unterkunft und Verpflegung, die von der betreuten Person zur Verfügung zu stellen sind. Die monatlichen Kosten können, abhängig von den individuellen Parametern, auf bis zu 3.000 Euro steigen und in einzelnen Fällen auch darüber liegen.
Die SHD Seniorenhilfe Dortmund erstellt unverbindlich ein Angebot, das an die persönliche Situation und den Betreuungsbedarf angepasst wird. Kunden zahlen später stets die gleiche Summe. Es kommen keine versteckten Kosten wie Vermittlungsgebühren oder Reisekosten auf die Kunden zu. Unter www.shd-dortmund.de/seniorenbetreuung-kosten/ können Kunden innerhalb von zehn Sekunden eine vorläufige Preisindikation erhalten und ein konkretes Bild über ihre voraussichtlichen monatlichen Kosten erhalten.
Die SHD ist einer der wenigen Anbieter der 24-Stunden-Betreuung, der über eine stattliche Anerkennung nach §45a SGB XI verfügt. Das bedeutet für die Kunden der SHD, dass sie gegenüber anderen Anbietern bares Geld sparen können. Ein anerkannter Anbieter wie die SHD ermöglicht Erstattungen von der Pflegekasse (Entlastungsbetrag, 40 Prozent Umwandlung Sachleistung), die zum Beispiel bei Pflegegrad 3 einen Kostenvorteil von monatlich 500 Euro gegenüber anderen Wettbewerbern ausmachen. Bei höheren Pflegegraden ist der Vorteil noch erheblich höher. Die staatliche Anerkennung ist auch mit erheblich höheren Anforderungen an die Qualität der Dienstleistungen verbunden. Kunden der SHD genießen also einen doppelten Vorteil: Sie sparen Geld und erhalten auch noch eine qualitativ bessere Dienstleistung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Herr Stefan Lux
Berghofer Straße 176
44269 Dortmund
Deutschlandfon ..: 0231 5897988-0
web ..: http://www.shd-dortmund.de
email : info@shd-dortmund.deÜber die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist ein von Stefan Lux geführtes Unternehmen aus Dortmund, das sich auf die 24-Stunden-Seniorenbetreuung (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) und die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis spezialisiert hat. Dafür arbeitet die SHD Seniorenhilfe Dortmund mit mehr als 1000 osteuropäischen Pflegekräften zusammen, die eine Rundum-Betreuung und -Versorgung der Kunden gewährleisten. Dazu gehören alle Tätigkeiten der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder Bügeln, aber auch eine individuelle Unterstützung bei alltäglichen Dingen des Lebens, etwa der Körperpflege und -hygiene, beim An- und Auskleiden sowie bei der Grundpflege. Dabei stimmen sich die Betreuungskräfte eng mit Ärzten und Therapeuten ab. Ebenso gehört die soziale Begleitung zum Aufgabengebiet der SHD Seniorenhilfe Dortmund- Betreuungskräfte. SHD Seniorenhilfe Dortmund übernimmt dabei die gesamte Beratung, Organisation und Logistik, sodass Kunden im Rahmen der Seniorenhilfe des Dortmunder Unternehmens sämtliche Leistungen aus einer Hand erhalten und über einen festen Ansprechpartner verfügen. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist an Rhein und Ruhr sowie in Westfalen und damit im Großraum Dortmund-Bochum-Essen-Duisburg-Düsseldorf sowie in Städten wie Wuppertal und Mönchengladbach für Kunden tätig. Seit Anfang 2018 bietet die SHD ihre Dienstleistungen auch unter dem Label SHD-Rhein-Nahe von Bockenau bei Bad Kreuznach in der gesamten Region Rhein-Nahe an. Seit 2020 führt die SHD Dortmund GmbH gemeinsame internationale Gesellschaften mit der polnischen Carework-Gruppe und hat mit dem Partner die Dachmarke Arbeitlandia GmbH als „Leuchtturm“ für seriöses und professionelles Arbeiten in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gegründet. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund hat gemeinsam mit der CareWork Seniorenhilfe Deutschland auch die Möglichkeit ins Leben gerufen, häusliche Seniorenbetreuung auf Stundenbasis in Anspruch zu nehmen. Die SHD Seniorenhilfe ist nach § 45a SGB XI als Anbieter von Entlastungsleistungen anerkannt. Weitere Informationen unter www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de
Pressekontakt:
Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbachfon ..: 01705200599
web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Entlastung bei den monatlichen Kosten möglich
auf News veröffentlichen publiziert am 17. Januar 2023 in der Rubrik Presse - News
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Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Entlastung bei den monatlichen Kosten möglich
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