-
Rechtsirrtümer können bei Immobilien sehr teuer sein. Profi Sven Schwarzat berichtet zu den typischen Fallen.
Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Dennoch gibt es zahlreiche rechtliche Fallstricke und Irrtümer, die Käufer beachten sollten. In diesem Artikel werden die häufigsten Rechtsirrtümer beim Immobilienkauf beleuchtet, um potenzielle Käufer vor teuren Fehlern zu warnen. Sven Schwarzat, studierter Jurist und mittlerweile Immobilieninvestor, gibt Einblicke.
1. Der Glaube, dass alle Informationen im Exposé vollständig sind
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass alle Informationen, die im Exposé einer Immobilie aufgeführt sind, vollständig und korrekt sind. Käufer gehen oft davon aus, dass sie sich auf diese Angaben verlassen können. In Wirklichkeit können wichtige Details fehlen oder ungenau sein. Es ist ratsam, zusätzliche Informationen beim zuständigen Bauamt einzuholen und eine Besichtigung der Immobilie durchzuführen. Insbesondere sollten Käufer den Zustand der Immobilie genau prüfen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
2. Die Vorstellung, dass ein mündlicher Kaufvertrag bindend ist
Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass ein mündlicher Kaufvertrag rechtlich bindend ist. In Deutschland ist ein Immobilienkaufvertrag gemäß § 311b BGB nur dann gültig, wenn er notariell beurkundet wird. Ein mündlicher Vertrag hat keine rechtlichen Folgen und kann im Streitfall nicht durchgesetzt werden. Käufer sollten immer darauf bestehen, dass der Kaufvertrag von einem Notar aufgesetzt und beurkundet wird, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
3. Die Annahme, dass die Nebenkosten im Kaufpreis enthalten sind
Viele Käufer vergessen, dass beim Immobilienkauf nicht nur der Kaufpreis an sich, sondern auch erhebliche Nebenkosten anfallen. Dazu gehören Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch. Diese Nebenkosten können bis zu 10% des Kaufpreises betragen. Käufer sollten sich vorab über diese Kosten informieren und ihr Budget entsprechend planen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
4. Die Überzeugung, dass der Verkäufer für alle Mängel haftet
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass der Verkäufer für alle Mängel an der Immobilie haftet. In vielen Fällen wird im Kaufvertrag eine sogenannte „Besichtigungsklausel“ vereinbart, die den Verkäufer von der Haftung für sichtbare Mängel entbindet. Käufer sollten sich bewusst sein, dass sie in der Regel selbst für die Prüfung der Immobilie verantwortlich sind und eventuelle Mängel im Vertrag festhalten sollten, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Fazit
Der Immobilienkauf kann eine komplexe Angelegenheit sein, die mit zahlreichen rechtlichen Herausforderungen verbunden ist. Käufer sollten sich über die häufigsten Rechtsirrtümer im Klaren sein und sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlich beraten lassen. Eine sorgfältige Vorbereitung und umfassende Information sind entscheidend, um Fehler zu vermeiden und den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen.
Über den Autor: Sven Schwarzat ist Geschäftsführer der Schwarzat Capital GmbH mit Sitz in Lützen. Er hält mit dieser GmbH und auch privat zahlreiche Immobilien im Bestand, führt Bauprojekte durch und vermietet seine Wohnungen. Sein Schwerpunkt liegt in und um Leipzig. Seine Expertise und Erfahrung machen ihn zu einem verlässlichen Ratgeber für allgemeine Fragen zu Immobilien und spezifisch zum Leipziger Immobilienmarkt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an (zugleich Verantwortlicher für diese Pressemitteilung):
Schwarzat Capital GmbH
Herr Sven Schwarzat
Ernst-Thälmann-Straße 18
06686 Lützen
Deutschlandfon ..: 034444909876
web ..: http://www.schwarzat-capital.de
email : info@schwarzat-capital.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Schwarzat Capital GmbH
Herr Sven Schwarzat
Ernst-Thälmann-Straße 18
06686 Lützen
Deutschlandfon ..: 034444909876
web ..: https://schwarzat-capital.de
email : info@schwarzat-capital.deÜber den Autor: Sven Schwarzat ist Geschäftsführer der Schwarzat Capital GmbH mit Sitz in Lützen. Er hält mit dieser GmbH und auch privat zahlreiche Immobilien im Bestand, führt Bauprojekte durch und vermietet seine Wohnungen. Sein Schwerpunkt liegt in und um Leipzig. Seine Expertise und Erfahrung machen ihn zu einem verlässlichen Ratgeber für allgemeine Fragen zu Immobilien und spezifisch zum Leipziger Immobilienmarkt.
Pressekontakt:
Schwarzat Capital GmbH
Herr Sven Schwarzat
Ernst-Thälmann-Straße 18
06686 Lützenfon ..: 034444909876
email : info@schwarzat-capital.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News veröffentlichen verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
Die häufigsten Rechtsirrtümer beim Immobilienkauf – Tipps vom Juristen Sven Schwarzat
auf News veröffentlichen publiziert am 7. November 2024 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 21 x angesehen
Die häufigsten Rechtsirrtümer beim Immobilienkauf – Tipps vom Juristen Sven Schwarzat
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 48 Sekunden
News-ID 161307
auf News veröffentlichen suchen
News die neu veröffentlicht wurden
- Gold gegen Risiken für die Finanzstabilität im Euroraum
- Vernissage und Sommerparty: Kunst und Afro-Vibes bei der Galerie SOUL OF AFRIKA
- Mind. -25%* zur Black Week bei Little John Bikes auf E-Bikes, Fahrräder, Zubehör sowie JobRad & Bikeleasing.
- Wechselndes Kunsthandwerksangebot auf dem Wolfsburger Weihnachtsmarkt
- HeizMax®: Maßgeschneiderte mobile Heizlösungen für jedes Einsatzgebiet
- Von der GPS-Ortung zur KI-gesteuerten Flottenoptimierung: Die Evolution der Telematik
- Medizinisch validierte Remote-Diagnostik für die individuelle Gesundheitsprävention
- NT Service GmbH fordert Aufklärung – REMONDIS‘ Aussagen zu Chlordioxid-Verfahren
- Sofort schmerzfrei – mit dieser einfachen Technik
- Preis für Innovation und Engagement: Drei herausragende Unternehmen aus Niederbayern gewürdigt
News veröffentlichen – Archiv
News veröffentlichen online
News veröffentlichen – Kategorien
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldpreis
günstig
Immobilien
Innovation At Every Level
Kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone
News veröffentlichen und informieren